Professor Hans-Peter Schwintowski hat in einer aktuellen Untersuchung die gängigsten Deckungskonzepte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von Versicherungsmaklern analysiert. Sein Fazit: Alle geprüften Tarife erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen – doch ein Anbieter ragt mit besonderen Leistungen klar heraus.
Kernergebnisse der Studie
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Alle untersuchten Tarife halten die Vorgaben des Gesetzgebers ein.
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Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme gilt jedoch vielfach als zu niedrig.
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Bei allen Konzepten ist die „wissentliche Pflichtverletzung“ ausgeschlossen – ein standardmäßiger, aber wichtiger Punkt.
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Der Markt bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Erweiterungen, etwa weltweite Deckung.
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Der All-Risk-Tarif von CGPA Europe bietet eine einzigartige Best-Leistungs-Garantie.
Gesetzliche Anforderungen an die VSH-Deckungskonzepte
Versicherungsmakler sind gemäß § 34d GewO verpflichtet, eine VSH-Police mit Mindestdeckungssummen von rund 1,56 Mio. Euro je Schadenfall und 2,32 Mio. Euro pro Jahr abzuschließen. Die Versicherung muss im gesamten EU-/EWR-Raum gültig sein und sämtliche relevanten Haftpflichtrisiken abdecken – auch dann, wenn Erfüllungsgehilfen ohne eigene Police tätig werden.
Da Makler bereits für leichte Fahrlässigkeit haften und eine Haftungsbegrenzung rechtlich kaum möglich ist, ist eine solide und erweiterte Absicherung entscheidend.
Marktvergleich: Vom Standardtarif bis zur Premium-Deckung
In seiner Untersuchung betrachtete Schwintowski exemplarisch die VSH-Konzepte von CGPA Europe, Ergo, HDI, For Broker, AXA und R+V. Alle Tarife erfüllen die Anforderungen der VersVermV und bieten teilweise zusätzliche Leistungen, etwa Deckungserweiterungen über den EU-Raum hinaus. Unterschiede bestehen insbesondere bei:
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geografischem Geltungsbereich,
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zusätzlichen Leistungserweiterungen,
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Bedingungen zur Mitversicherung von Gehilfen sowie
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Rechten zur Kündigung und Vertragsgestaltung.
All-Risk-Deckung von CGPA Europe als Highlight
Ein besonderes Gewicht legt die Studie auf den All-Risk-Tarif von CGPA Europe, der in Kooperation mit der Kanzlei Michaelis entwickelt wurde. Dieses Modell gilt als einzigartig am Markt, da es eine Allgefahrendeckung mit Best-Leistungs-Garantie bietet.
Der entscheidende Vorteil: Beweislastumkehr. Im Schadensfall muss nicht der Makler beweisen, dass ein Vorfall versichert ist – stattdessen ist der Versicherer verpflichtet nachzuweisen, dass keine Deckung besteht. Damit erhalten Makler eine deutliche Stärkung ihrer Rechtsposition.
Schwintowski bezeichnet diesen Tarif als den umfassendsten am deutschen Markt. Zugleich weist er darauf hin, dass mit der erweiterten Absicherung auch höhere Kosten verbunden sein können.
Kritik und Empfehlungen – VSH-Deckungskonzepte
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Mindestdeckungssummen sollten nach Meinung Schwintowskis künftig angehoben werden, da sie oft nicht mehr den heutigen Haftungsrisiken entsprechen.
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Er plädiert langfristig für unbegrenzte Deckungssummen, die bislang jedoch noch kein Anbieter im Portfolio hat.
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Für Makler empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse ihres individuellen Risiko- und Kundenprofils, bevor sie sich für ein bestimmtes Deckungskonzept entscheiden.
Ein Hinweis bleibt: Schwintowski war selbst beratend bei der Entwicklung des CGPA-All-Risk-Tarifs involviert, was ein potenzielles Interessenkonfliktfeld darstellt. Dennoch liefert seine Analyse wertvolle Impulse für die Praxis.
Fazit
Die Schwintowski-Studie zeigt, dass die VSH-Deckungskonzepte großer Anbieter den gesetzlichen Rahmen erfüllen. Besonders hervorzuheben ist jedoch die All-Risk-Deckung von CGPA Europe, die durch ihre Best-Leistungs-Garantie und die Beweislastumkehr ein Alleinstellungsmerkmal am Markt besitzt. Für Versicherungsmakler bietet sie eine besonders umfassende Absicherung – allerdings zu höheren Kosten, die gegen den erweiterten Schutz abgewogen werden müssen.

